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Im EG-Vertrag stellt die Verkehrspolitik eine der "gemeinsamen Politiken" dar. Vor dem Hintergrund der in verschiedener Hinsicht kontinuierlich zugenommenen Bedeutung von Verkehrsfragen stellt sich die Frage nach den in diesem Bereich fortbestehenden Gestaltungsspielräumen der Mitgliedstaaten (oder auch ihrer Gliedstaaten). Diese prägen nämlich einerseits die (autonome) mitgliedstaatliche Wahrnehmung bestimmter öffentlicher Interessen (z.B. die des Umweltschutzes, sozial- oder regional-politische Ziele) mittels verkehrspolitischer Instrumente und üben andererseits einen Einfluss auf die Organisation und Strukturen des Verkehrs und namentlich der Verkehrsunternehmen aus. Auf der Grundlage einer Analyse des gemeinschaftlichen Primär- und Sekundärrechts zeigt die vorliegende Studie die den Mitgliedstaaten im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs verbleibenden Handlungsspielräume auf: Die Untersuchung analysiert - nach einer (kurzen) Klärung der gemeinschafts(verfassungs-)rechtlichen Grundlagen - sowohl die primär- als auch die sekundärrechtlichen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts. Insofern leistet sie auch eine Gesamtdarstellung des gemeinschaftlichen (Land-) Verkehrsrechts.