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Zwangsvollstreckung in Software, sei es wegen Geldforderungen oder wegen anderer Ansprüche, bereitet Schwierigkeiten. Das liegt einmal daran, daß die in vielen Varianten auftretende Software nur auf Umwegen unter die dem Gesetz bekannten Kategorien «Sachen und Rechte» eingeordnet werden kann. Die Schwierigkeiten treten aber auch deshalb auf, weil die tatsächliche Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme das gesetzliche Ziel nur dann erreichen kann, wenn man hier und da von eingefahrenen Wegen abweicht. Die Studie unternimmt es, die Probleme, die bei der Anwendung der Vollstreckungsvorschriften in Software auftreten, darzustellen und entsprechende Lösungen vorzuschlagen. Aus den Einzelergebnissen der Untersuchung ergibt sich, daß die relevanten vollstreckungsrechtlichen Probleme sich de lege lata lösen lassen, so daß das Aufrufen des Gesetzgebers sich als überflüssig erweist.