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Mit dem Abbau der Beteiligungen der "Deutschland AG" treten verstärkt aktivistische Investoren mit Minderheitsbeteiligungen auf. Um ihre Ziele durchzusetzen, sind diese "Aktivisten" im Besonderen auf die Bildung von Koalitionen angewiesen. Seit dem Fall "Deutsche Börse AG" wird von verschiedenen Seiten, ohne weitere Risikoanalyse, eine Regulierung aktivistischer Aktionäre durch den Tatbestand des acting in concert gefordert; nach der eigentlichen Ratio der jeweiligen Norm wird hingegen nicht gefragt. Die Arbeit untersucht daher zunächst, wie aktivistisches Aktionärsverhalten ökonomisch zu bewerten ist. Bei der Analyse der einzelnen Tatbestände, die abgestimmtes Aktionärsverhalten regulieren, wird das gefundene ökonomische Ergebnis im Rahmen der zulässigen Auslegung, insbesondere unter Ausgleich mit dem Schutzzweck der jeweiligen Norm, soweit wie möglich verwirklicht. Besonders praxisrelevant ist vor allem die Frage, ab welchem Koordinierungsgrad eine Aktionärsgruppe mit einem einzelnen Kontrollaktionär gleichzusetzen ist.