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Ralf Müller-Terpitz untersucht den rechtswissenschaftlichen Status des pränatalen Lebens im nationalen wie internationalen Recht. Er bezieht dabei die Statusdebatten anderer Fachdisziplinen (Naturwissenschaft, Ethik, Theologie) in seine Betrachtung mit ein und untersucht deren Relevanz für den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Für das nationale Verfassungsrecht kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass der Embryo schon ab der Fertilisation oder einem vergleichbar frühen Entstehenszeitpunkt (Zellkerntransfer) grundrechtlichen Würde- und Lebensschutz genießt, der auch nicht unter Berufung auf sein noch frühes biologisches Entwicklungsstadium "prozesshaft abgestuft" werden darf. Im Völker- und Gemeinschaftsrecht wird das pränatale Leben zwar als schützenswertes Rechtsgut anerkannt; diese Rechtsordnungen gewähren ihm aber nur einen auf bestimmte Verwendungsverbote reduzierten "angemessenen" (relativen) Überlebensschutz.