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Aufgrund der unterschiedlichen prozessualen Ausformung und der nur ungenügend abgesicherten Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit wird eine zwangsweise Durchsetzung eines Prozessvergleichs im internationalen Rechtsverkehr erschwert. Agnes H. Atteslander-Dürrenmatt untersucht die Möglichkeiten und Grenzen der Durchsetzung von Prozessvergleichen im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr der Schweiz. Sie zeigt, dass der unsicheren Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit gerichtlicher Vergleiche de lege lata nur durch den Abschluss von Vergleichen in Urteilsform oder ähnlicher Streiterledigungsformen begegnet werden kann. Dagegen sollte de lege ferenda nicht nur die Anerkennungs- und Vollstreckungsfähigkeit gerichtlicher Vergleiche nach staatsvertraglichem und autonomem Recht abgesichert werden, sondern der Prozessvergleich hin zu einem echten Urteilssurrogat mit materieller Rechtskraft weiterentwickelt werden.