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Der Begriff des Wettbewerbsverhältnisses ist seit jeher ein zentrales Merkmal im Recht gegen den unlauteren Wettbewerb. Obwohl sich das Verständnis dieses Rechtsgebiets im Laufe der Jahrzehnte von einer ausschließlich auf den Schutz der Mitbewerber bezogenen Interpretation zu einer auch auf den Schutz der Verbraucher und der Allgemeinheit ausgerichteten Konzeption gewandelt hat, bieten die wichtigsten Normen des UWG in der Praxis weiterhin aber nur demjenigen Schutz, der in einem Wettbewerbsverhältnis zu anderen Gewerbetreibenden steht. Diese Diskrepanz zu lösen, ist das wesentliche Anliegen der Arbeit. Aufgrund der Erkenntnis von einer doppelten Rechtsfunktion des Merkmals «Wettbewerbsverhältnis» im UWG, stellt der Autor die Frage nach dem Erfordernis eines Wettbewerbsverhältnisses entgegen der herkömmlichen Betrachtungsweise funktionsdifferenziert, je nachdem, ob das Merkmal als materielle Voraussetzung unlauteren Wettbewerbs oder als Voraussetzung der wettbewerbsrechtlichen Sachlegitimation anzusehen ist. Nur in letzterer Funktion ergibt sich für den Autor die Notwendigkeit, teilweise an dem Erfordernis eines Wettbewerbsverhältnisses festzuhalten.