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Zum Werk
Die europäische Batterie-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/1542), deren zentrale Regelungen seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar geltendes Recht sind, führt zahlreiche neue Pflichten für Batteriehersteller, Batteriehändler und Nutzer von Batterien ein. Damit soll der Umweltschutz gestärkt werden, vor allem die Effizienz der Kreislaufwirtschaft.
Die Verordnung enthält neben Regelungen zu klassischen Gerätebatterien (z.B. Knopfzellen, AA- bzw. AAA-Batterien), und Industriebatterien auch Bestimmungen zu neueren Formen von Energiespeichern im Bereich der E-Mobilität (LV-Batterien für E-Bikes, Elektrofahrzeugbatterien) und im Bereich stationärer Batteriespeichersysteme für Unternehmen und Privathaushalte.
Geregelt werden europaweit neue Kennzeichnungspflichten für Batterien, z.B. zu Angaben der CE-Kennzeichnung für den Produktvertrieb in der EU sowie zu Informationen über den Hersteller.
Außerdem gelten europaweit neue Pflichten zur Rücknahme und Entsorgung von Batterien.
Für bestimmte Formen von Batterien ist ab 2027 ein digitaler Batteriepass notwendig. Außerdem muss ab dann auch eine Austauschbarkeit von Gerätebatterien durch den Verbraucher gewährleistet sein.
Der neue Handkommentar bietet eine an den Anwendungserfordernissen der Praxis orientierte und dabei zugleich wissenschaftlich fundierte Erläuterung des neuen Batterierechts.
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